1.) Bei Versand:
a): Die Lieferung innerhalb Deutschlands
erfolgt per Nachnahme zzgl. EUR 7,50 Porto, Vorkasse oder Lastschrift
zzgl. EUR 2,50 Porto, sofern Sie uns eine Bankeinzugsermächtigung
erteilt haben, nur in Ausnahmefällen und nach Prüfung auf Rechnung.
b):
Die Lieferung außerhalb Deutschlands erfolgt generell nur gegen
Vorkasse zzgl. EUR 6,00 Porto und in Ausnahmefällen auf Rechnung
2.)
Öffnen der Verpackung verpflichtet zum Kauf und es erlischt das
Umtauschrecht. Generell stehen zur Qualitäts- und
Kompatibilitätsprüfung Demodisketten vorab zur Verfügung
3.) Garantieleistung
Die
erworbenen Dateien, sowie damit verbundenes Begleitmaterial sind
generell vom Umtausch ausgeschlossen. Demodisketten dienen zur
Vorab-Prüfung. Nur defekte Dateien oder Disketten oder original
verpackte, eingeschweißte Waren werden nach Rücksendung, in Verbindung
mit der Originalrechnung innerhalb 14 Tagen anerkannt und ersetzt.
4.) Keine Garantie wird übernommen wenn:
a): Datenträger durch Abnutzung oder falsche Handhabung unbrauchbar werden,
b): Dateien durch programmtechnische Fehler des Käufers beschädigt werden,
c): Soft- und Hardware Dritter durch die Benutzung illegaler Kopien, infolge aktivierten
Kopierschutzes beschädigt werden.
d):
Für Sequenzen die aufgrund ihrer Dateigröße nicht in den internen
Speicher bestimmter Keyboards eingeladen werden können, da der
RAM-Speicher zu klein ist, kann selbstverständlich keine Garantie
übernommen werden. Lauffähigkeit können durch eine Aufrüstung des
RAM-Speichers, sowie durch externe Sequenzer erzielt werden.
Mit dem
Öffnen der Verpackung und nach Entgegennahme der Software erkennt der
Käufer außerdem die nachfolgenden Vereinbarungen in allen Punkten an.
5.)
Die Autoren der Dateien verpflichten sich, bei deren Erstellung
möglichst gewissenhaft und professionell vorzugehen, übernehmen aber
für deren Richtigkeit keine Garantie.
6.) Der Kunde erhält an den
Midi-Files ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht in dem
nachfolgend beschriebenen Umfang. Alle nicht ausdrücklich angeführten
Nutzungsrechte verbleiben im Übrigen im Verhältnis zwischen den
Vertragspartnern bei Soundsoft. Der Käufer ist berechtigt, die
erworbenen Dateien auf einer einzelnen Anlage einzusetzen, die Dateien
nach Belieben zu verändern und eine Sicherheitskopie zum Zweck der
Datensicherung anzufertigen. Jegliche andere Art der Vervielfältigung
und Verbreitung, sowie der Weiterverkauf, auch der veränderten Dateien
ist untersagt. Original und Kopie dürfen auf keinen Fall zeitgleich auf
mehreren Anlagen betrieben werden. Dritten gegenüber dürfen die Dateien
nur insoweit zugänglich gemacht werden, als dies zur Nutzung unbedingt
erforderlich ist. Die durch Bearbeitung auf der eigenen Anlage
entstandene Datei darf in keiner Form auf Datenträger, Tonträger oder
als Notenausdruck weiterveräußert werden. Zuwiderhandlungen werden
strafrechtlich verfolgt.
Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche
Zustimmung von Soundsoft nicht berechtigt, die Midi-files in anderer
Weise als technisch beschrieben zu nutzen, zu vervielfältigen und zu
verbreiten, die Midi-Files zu vermieten, zu verleihen, gemeinsam mit
Dritten zu nutzen oder in sonstiger Weise die Nutzung durch Dritte zu
erlauben, Bearbeitungen und Arrangements, die der Kunde hergestellt hat
(auch Filmmusik und Multimediawerke, etc.), zu vervielfältigen und zu
verbreiten, die in den Daten enthaltenen Urheberrechtsvermerke, andere
Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Datenidentifikation
dienenden Merkmale zu verändern oder zu entfernen, die Midi-Files an
Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Kunde stellt die Nutzung der
Dateien endgültig ein und behält keine Kopie zurück.
7.) Für alle
Musiktitel erwerben wir für unsere Zwecke von der GEMA (Gesellschaft
für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)
Nutzungslizenzen. Somit hat der Käufer die Garantie, dass er die
Software rechtmäßig erworben hat, und für seine Zwecke nutzen darf.
Dies gibt Ihm jedoch nicht das Recht, diese Titel, ohne einer
erforderlichen Meldung bei der GEMA, öffentlich aufzuführen. Es wird in
diesem Zusammenhang außerdem darauf hingewiesen, dass der Erwerb, sowie
die öffentliche Aufführung von nicht-GEMA-lizensierter Software, z.B.
anderer Hersteller, strafbar ist.
8.) Falls eine oder mehrere dieser
Vereinbarungen unwirksam sind oder werden, so berührt dies die
Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung
ist durch eine, inhaltlich am nächsten kommende, zu ersetzen.
9.)
Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Merseburg / Saale.